Sondernutzungen Gastronomie

Satzung & Gebühren

Folgende Dokumente können Sie sich hier herunterladen oder bei der GOSLAR marketing gmbh (Tourist-Information, Markt 1) einsehen:

Folgende gastronomische Nutzungen in der Fußgängerzone sind erlaubnispflichtig und müssen schriftlich bei der GOSLAR marketing gmbh beantragt werden:

  • Außengastronomie (Straßencafés)
  • Mobile Werbeschilder
  • Werbe- und Promotionveranstaltungen

Antragsunterlagen

Im Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Antragsstellers (lt. Eintrag im Handelsregister)
  • Art der beabsichtigten Sondernutzung
  • Ort der Sondernutzung (Straße, Hausnummer)
  • Beginn und Dauer der Sondernutzung

Detailliert werden zur Antragsbearbeitung folgende Angaben benötigt:

  • Anzahl, Breite und Höhe des Werbeschildes
    Die maximale Größe von Werbeschildern ist auf das Format DIN A1 (594 mm x 841 mm) beschränkt und darf die Gesamtmaße von 0,75 m Breite und 1,25 m Höhe nicht überschreiten. Aufsätze sind nicht zulässig.
  • Maße der beantragten Außenfläche (inkl. Anzahl, Maße Mobiliar)
  • Art, Anzahl, Form, Farbe und Maße der Sonnenschirme
  • Art, Anzahl, Maße und Beschreibung der Dekoration (z.B. Pflanzkübel)

Die Antragsstellung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich bei der GOSLAR marketing gmbh erfolgen.

Sollten bestimmte Rahmenbedingungen der Satzung Fragen aufwerfen, wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gern.

Ansprechpartner

GOSLAR marketing gmbh (abzugeben in der Tourist-Information)
Markt 1, 38640 Goslar
Stefanie Dreßler: Tel. 05321-780651, Fax 05321-780655
Jan-Patrick Simon: Tel. 05321-780690, Fax 05321-780655
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für Sondernutzungen außerhalb der Fußgängerzone wenden Sie sich bitte an:

Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Mirjam Fiege: Tel. 05321-704485, Fax 05321-7041485
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Sondernutzungen Einzelhandel

Satzung & Gebühren

Folgende Dokumente können Sie sich hier herunterladen oder bei der GOSLAR marketing gmbh (Tourist-Information, Markt 1) einsehen:

Folgende Sondernutzungen im Einzelhandel sind erlaubnispflichtig und müssen schriftlich bei der GOSLAR marketing gmbh beantragt werden:

  • Mobile Warenständer
  • Mobile Werbeschilder
  • Werbe- und Promotionveranstaltungen
  • Außer-Haus-Verkäufe

Antragsunterlagen

Im Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Antragsstellers (lt. Eintrag im Handelsregister)
  • Art der beabsichtigten Sondernutzung
  • Ort der Sondernutzung (Straße, Hausnummer)
  • Beginn und Dauer der Sondernutzung

Detailliert werden zur Antragsstellung folgende Angaben benötigt:

  • Breite und Höhe des Werbeschildes (max. 1 Schild pro Einzelhandelsbetrieb)
    Die maximale Größe von Werbeschildern ist auf das Format DIN A1 (594 mm x 841 mm) beschränkt und darf die Gesamtmaße von 0,75 m Breite und 1,25 m Höhe nicht überschreiten. Aufsätze sind nicht zulässig.
  • Länge der Geschäftsfront, Breite, Höhe und Tiefe der Warenauslage
    Warenauslagen vor Geschäften werden nur bis max. 1/3 der Hauptgeschäftsfront genehmigt. Die Warenauslage darf 1,50 m Höhe und 1,30 m Tiefe nicht überschreiten.
  • Beschreibung, Termin, Art und Maße der geplanten Promotionveranstaltung bzw. Außer-Haus-Verkauf

Die Antragsstellung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich bei der GOSLAR marketing gmbh erfolgen.

Sollten bestimmte Rahmenbedingungen der Satzung Fragen aufwerfen, wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gern.

Ansprechpartner

GOSLAR marketing gmbh (abzugeben in der Tourist-Information)
Markt 1, 38640 Goslar
Stefanie Dreßler: Tel. 05321-780651, Fax 05321-780655
Jan-Patrick Simon: Tel. 05321-780690, Fax 05321-780655
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für Sondernutzungen außerhalb der Fußgängerzone wenden Sie sich bitte an:

Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Mirjam Fiege: Tel. 05321-704485, Fax 05321-7041485
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sondernutzungen in Goslar - mehr Service und Übersichtlichkeit

Die neue Sondernutzungssatzung für die Stadt Goslar wurde vom Rat der Stadt beschlossen, ab sofort wird sie in der gültigen Form vom 01.07.2016 mit neuem Konzept stringent umgesetzt. Erlaubnispflichtig sind für den Einzelhandel und die Gastronomie vor allem die Aufstellung von Warenträgern, Werbeschildern und Außengastronomiebereichen, die Durchführung von Werbe- und Promotionveranstaltungen sowie Außer-Haus-Verkäufen im Einzelhandel.

Online-Antragsverfahren für Anträge innerhalb der Fußgängerzone

Für das Jahr 2024 können Sie ab sofort Ihre Anträge für die Nutzung der öffentlichen Fläche vor Ihrem Geschäft per Antragsformular stellen.

Nähere Informationen zum Thema Sondernutzungen erhalten Sie bei den folgenden Ansprechpartnern:

Ansprechpartner für die Sondernutzungen von Handel und Gastronomie innerhalb der Fußgängerzone:

GOSLAR marketing gmbh
Markt 1, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Stefanie Dreßler und Jan-Patrick Simon
Tel. 05321-780651 + 780690, Fax 05321-780655 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Außerhalb der Fußgängerzone werden diese Sondernutzungen durch die Stadt Goslar umgesetzt. Bitte wenden Sie sich für die Antragsstellung an:

Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Mirjam Fiege
Tel. 05321-704485, Fax 05321-7041485
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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